Regelung für Kleinerzeuger
Ab März 2025 wird es möglich sein, ein Zertifikat im Rahmen der Regelung für Kleinerzeuger zu erhalten. Sie können sich für diese Regelung bewerben, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Ihr Umsatz mit Blumenzuchterzeugnissen betrug im vergangenen Jahr weniger als 250.000 €.
Nachdem Sie das Formular auf dieser Seite ausgefüllt haben, erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Nachricht von uns. In dieser Nachricht wird angegeben, ob Sie für die Kleinerzeugerregelung in Frage kommen und bei welchen Zertifizierungsstellen dies möglich ist.